Hundeschulen Thurgau und Hundegesetze
Hier finden Sie die bekanntesten Hundeschulen im Kanton Thurgau
Hundegesetz Thurgau Eine generelle Leinenpflicht gilt
in Park-, Schul-, Spiel oder Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen.
Verboten sind Hunde in Kirchen, auf Friedhöfen sowie in Spital- oder
Badeanlagen. Die Gemeinden können für weitere Orte eine Leinenpflicht oder ein
Betretverbot erlassen (§ 3 Hundegesetz/TG). Hunde dürfen zudem an Wäldern und
Waldrändern sowie nachts im Freien nicht unbeaufsichtigt sein (§ 2 Abs. 2 Ziff.
2 Hundegesetz/TG). Vom 1. April bis zum 31. Juli sind Hunde im Wald und an
Waldrändern an der Leine zu führen (§ 3 Abs. 2bis Hundegesetz/TG).