Hundeschulen Bern und Hundegesetze
Hier finden Sie die bekanntesten Hundeschulen im Kanton Bern
Hundegesetz Kanton Bern Eine generelle Leinenpflicht gilt auf Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, beim Betreten von Weiden, auf denen sich Nutztiere aufhalten, sowie beim Fehlen anderer wirksamer Kontrollmöglichkeiten oder auf Anordnung im Einzelfall (Art. 7 Abs. 1 Hundegesetz/BE). Die Gemeinden können weitere Orte bezeichnen, an denen Hunde angeleint sein müssen oder keinen Zutritt haben (Art. 7 Abs. 2 und Art. 8 Hundegesetz/BE).