Hundeschulen Glarus und Hundegesetze
Hier finden Sie die bekanntesten Hundeschulen im Kanton Glarus
Hundegesetz Glarus Es gilt eine generelle Leinenpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, auf Bahnhöfen, auf Pausenplätzen von Schulanlagen, auf Spiel- und Sportplätzen sowie an den von den Gemeinden signalisierten Orten (Art. 31 Abs. 1 EG zum TSchG und TSG/GL). Im Wald und am Waldrand sind Hunde an der Leine zu führen oder angebunden zu halten, ausgenommen Jagdhunde während der Jagdzeit und Treiberhunde während der Viehtreiberdienste sowie die anerkannten Gebrauchshunde, soweit dies zu deren Ausbildung oder Einsatz unerlässlich ist (Art. 30 Abs. 1 Jagdverordnung/GL).