Hundeschulen St.Gallen und Hundegesetze
Hier finden Sie die bekanntesten Hundeschulen im Kanton St.Gallen
Hundegesetz Kanton St. Gallen Wer einen Hund
ausführt, hält diesen an der Leine, wenn andere wirksame Kontrollmöglichkeiten
fehlen (Art. 8 HuG/SG). An besonderen Orten, wie Schulanlagen, öffentlichen
Spiel- und Sportplätzen, öffentlich zugänglichen Gebäuden, öffentlichen
Verkehrsmitteln sowie Bahnhöfen und Haltestellen müssen Hunde stets an der
Leine gehalten werden. Die politische Gemeinde kann durch Reglement oder durch
Verfügung und entsprechende Signalisation an weiteren Orten die Leinenpflicht
oder gar ein Zutrittsverbot für Hunde vorschreiben (Art. 9 und 10 HuG/SG).